Gestern erhielten wir folgende Information des Ordnungsamts Bissingen, die an alle Bissinger Vereine kommuniziert wurde:
"Gemäß § 1 Abs. 1S2 Corona VO Sportstätten umfasst der erlaubte Betreib auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betreib notwendig sind. Der Betrieb der Vereinsgaststätte ist unseres Erachtens nicht notwendig für den Betreib der Sportanlage und somit nicht zulässig. Darüber hinaus regelt §1 Abs 2 Nr.4, dass die Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeit auf ein Mindestmaß zu beschränken sind.
EIN BETRIEB DES VEREINSHEIMS IST NACH UNSERER LESART SOMIT NICHT ERLAUBT."
Somit müssen wir schweren Herzens unser Häusle inklusive der Toiletten bis auf Weiteres wieder schließen.
Damit einher geht auch die Bitte an alle Mitglieder getreu dem Motto "Kommen - Abstand wahren - Spielen - Direkt wieder gehen" zu verfahren. Das kühle Getränk nach dem Tennismatch darf nicht auf der Tennisanlage eingenommen werden. Unsere örtlichen Gaststätten wie das Ristorante Altobelli oder das Café Goll freuen sich umso mehr auf alle Tennisspieler*innen, die zum "Après" kommen.
Wir hoffen sehr, dass mit der nächsten Landesverordnung eine Lockerung bzw. Konkretisierung des Betriebs von eigenbewirtschafteten Vereinsheimen einhergeht. Solange müssen wir uns jedoch an die Vorgaben unseres Ordnungsamts halten. Bitte habt dafür Verständnis und verhaltet euch entsprechend.
Es werden wieder "normalere" Zeiten kommen und eins ist gewiss: wir lassen uns die Freude und den Spaß auf dem Tennisplatz - egal ob beim Einzel oder Doppel - nicht nehmen.