Für die Fluggebiete: Neuffen-Nord, Neuffen-West und Neidlingen
Aufgrund von Luftraumverletzungen haben wir entschieden, dass an den Startplätzen der Haltergemeinschaft ab 01.09.1015 (Neuffen West bereits ab 15.8.) ein Flugfunkgerät oder ein vergleichbares Gerät zum Empfang der Segelflug-ATIS (134.500 Mhz) zur Pflicht wird.
Das Gerät muss Betriebsbereit mitgeführt werden um jederzeit beim Flug die Segelflug-ATIS abhören zu können.
Es werden unangekündigte Kontrollen an den Startplätzen durchgeführt. Ohne ein betriebsfähiges Flug-Funkgerät/Scanner ist ein Start an den Startplätzen nicht gestattet.
Für alle Flüge gilt, die Lufträume sind genau einzuhalten.
Es gibt keine Toleranz! Die Freigaben sind auf jeden Fuß genau einzuhalten!
Ein Einflug in den Luftraum C oder Luftraum D ohne Freigabe ist illegal!
Übigens, ab FL 100 beginnt auch der Luftraum C! Dort bitte auch den nötigen Sicherheitsabstand einhalten.